Petition unterstützen!

2015_11_18 PetitionStopp von Enteignung und Vertreibung aus der Heimat wegen Giftschleudern und Klimakillern

Petition an das Europäische Parlament

Bitte unterzeichnet diese Petition und verteilt sie weiter.

Hierzu der Initiator, Andreas Cichy aus Mönchengladbach: „Unsere Politiker haben offenbar nicht den Mut, die längst überfällige Stilllegung der Tagebaue anzugehen. Statt dessen werden vollkommen unsinnigerweise Kraftwerke mit Millionen von Euros subventioniert, die schon bei Inbetriebnahme des BOA Kraftwerks vom Netz hätten genommen werden müssen. Sollte die EU die Petition annehmen wäre über die nicht mehr mögliche Enteignung der Tagebau ausgebremst.“

Petition unterzeichnen!

Stopp von Enteignung und Vertreibung aus der Heimat wegen Giftschleudern und Klimakillern – Petition an das Europäische ParlamentIn einem Land, das sich der Energiewende verschrieben hat, verlieren in der heutigen Zeit immer noch Menschen ihre Heimat und ihre sozialen Strukturen. Sie werden aus ihren Wohnorten, die anschließend dem Erdboden gleichgemacht werden, vertrieben und haben niemals wieder die Möglichkeit, ihre Heimat zu sehen, weil es diese nicht mehr gibt und nie wieder geben wird.

Deshalb richtet sich diese Petition gegen die in Deutschland mögliche und praktizierte Enteignung im Rahmen des Braunkohletagebaus.

Diese (potentiellen) Enteignungen sind nach unserer Meinung laut Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention rechtswidrig. Allein die durch den Bergbautreibenden RWE praktizierte Einschüchterung durch Androhung einer Enteignung verstößt unserer Meinung nach gegen dieses Grundrecht.

Die mit diesen Enteignungen einhergehende Vertreibung der Bevölkerung aus ihrer angestammten Heimat ist im Rahmen der von der EU gewünschten Entwicklung in der Energiepolitik durch nichts mehr zu rechtfertigen. Die damit verbundenen psychischen Belastungen sind teilweise so groß, dass es sogar Fälle von Selbstmord im Zusammenhang mit den Zwangsumsiedlungen gibt. Ganze Dörfer werden von der Landkarte getilgt, gewachsene soziale Strukturen werden ausgelöscht.

Sowohl die Landesregierungen, insbesondere NRW, das ein eigenes Klimaschutzgesetz hat, als auch die Bundesregierung bewerten wirtschaftliche Interessen höher als den Schutz von Umwelt, Heimat sowie Leib und Leben der Menschen. Sie fühlen sich in diesem Zusammenhang den selbst auferlegten Klimaschutzzielen und -gesetzen nicht verpflichtet.

Das zur Begründung der Enteignungen herangezogene öffentliche Interesse ist seit geraumer Zeit offensichtlich nicht mehr gegeben. Im Gegenteil – es wäre im öffentlichen Interesse, den Braunkohletagebau so schnell wie möglich zu beenden:

– Die Landesregierung NRW, in deren Zuständigkeit die drei größten deutschen Tagebaue fallen (rheinisches Revier), hat am 23. Januar 2013 ein Gesetz erlassen, in dem sie sich selbst verpflichtet, bis 2020 den Ausstoß der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 25 % zu reduzieren. Bis 2050 sollen die Emissionen sogar um 80 % verringert werden.

– Die deutsche Bundesregierung hat am 3. Dezember 2014 im „Aktionsprogramm Klima­schutz 2020“ sogar beschlossen, bis zum Jahr 2020 40 % der Emissionen einsparen zu wollen.

– Laut eines vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland) beim Öko-Institut e.V. in Auftrag gegebenen Gutachtens sind diese Ziele nur dann erreichbar, wenn die Braunkohlever­stro­mung drastisch reduziert wird und die geplanten Abbauflächen nicht ausgeschöpft werden.

– Die im Tagebau Garzweiler II jährlich erzeugte Strommenge entspricht rechnerisch ziemlich genau der Netto-Strommenge, die von Deutschland ins Ausland verkauft wird. 2014 lag der Netto-Exportüberschuss bei 36 TWh, was ungefähr der Jahresproduktion von Garzweiler II entspricht. Im ersten Halbjahr 2015 lag der Exportüberschuss schon bei 25 TWh.

– Es liegen mehrere Berichte und Gutachten vor, die unisono bestätigen, dass Braunkohle­ver­stromung nicht mehr notwendig ist (Liste siehe unten).

– In Deutschland werden funktionierende, neue Gaskraftwerke stillgelegt, da zu viel Strom im Markt ist und die Gaskraftwerke angeblich teurer als Braunkohlekraftwerke arbeiten. Das Umweltbundesamt kam in einer Studie schon 2004 zu dem Schluss, dass die Braunkohle in Deutschland mit mindestens 4,5Milliarden Euro jährlich subventioniert wird.
Gaskraftwerke sind im Gegensatz zur Braunkohleverstromung ideale Partner für erneuer­bare Energien. Braunkohlekraftwerke tragen durch ihre spezifischen Eigenarten dazu bei, dass Windräder und Photovoltaikanlagen abgeschaltet werden müssen, wenn zu viel Strom im Netz ist. Dies beruht auf der Tatsache, dass Braunkohlekraftwerke mit minimal 50 % ihrer maximalen Kapazität gefahren werden müssen, da sonst, aufgrund des extrem hohen Feuchtigkeitsgehalts der Braunkohle, diese nicht mehr getrocknet und anschließend verfeuert werden kann. Gaskraftwerke können in kürzester Zeit von 0 % auf 100 % und wieder zurück gefahren werden.

– Die Schadstoffemissionen wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Quecksilber vergift­en Mensch und Umwelt. Die Grenzwerte, falls sie überhaupt definiert und relevant sind – der Tagebau ist im Immissionsschutzgesetz in Deutschland ausdrücklich von der Einhaltung jeglicher Grenzwerte befreit – sind so hoch, dass ein wirksamer Schutz nicht gegeben ist. (siehe Quecksilberbelastungen von Gewässern durch Kohlekraftwerke)
Durch die Ausnahme im Immissionsschutzgesetz werden die am Tagebaurand lebenden Menschen zusätzlich nicht vor gesundheitsschädlichen Immissionen wie z.B. Lärm geschützt. (siehe Artikel Rheinische Post)

– Das deutsche Ärzteblatt warnt ausdrücklich vor den Gefahren durch Kohleverstromung. Laut den Ausführungen der WHO sterben alleine in Deutschland jährlich ca. 35.000 Menschen frühzeitig durch Luftverschmutzung.

– Bau- und Bodendenkmäler werden unwiederbringlich zerstört. Ebenfalls Waldgebiete, die den Kriterien eines FFH-Gebietes entsprechen und in denen unter Naturschutz stehende Arten leben (z.B. die Bechsteinfledermaus im Hambacher Forst). Dabei handelt es sich um so genannte Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie. Die genannten Flächen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen eines potenziellen FFH- und auch faktischen Vogel­schutz­gebiets.

Artikel 1, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes bekennt sich zu unveräußerlichen Men­schen­rech­ten, zu denen laut Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention unter anderem auch das Recht auf Eigentum gehört.

Die vorliegende Auswahl an Daten und Gutachten, von denen noch eine Menge weitere existieren, zeigt jedoch, dass dieses Grundrecht für finanzielle Interessen börsennotierter Großunternehmen und ihrer Aktionäre im wahrsten Sinne des Wortes verkauft wird.

Vor diesem Hintergrund sind Enteignungen, auch wenn sie lediglich als Druckmittel benutzt werden, rechtswidrig und ebenso wie die damit zusammenhängenden Vertreibungen aus der Heimat nicht mit der eben auch im deutschen Grundgesetz verankerten Menschenwürde vereinbar (siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17. Dezember 2013).

Wir bitten das EU-Parlament in unserem Sinne tätig zu werden und der menschenverachtenden Praxis der Enteignung zur Maximierung der Profite börsennotierter Unternehmen Einhalt zu gebieten.